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Dolmetschen im Notariat: Wenn Verständnis zur rechtlichen Voraussetzung wird

Dolmetsch-Services für Beurkundungen, Hauptversammlungen und Gremiensitzungen in über 30 Business-Sprachen

Internationale Mandantschaft ist in der Rechts- und Immobilienpraxis längst Alltag: Käufer aus dem Ausland, Verkäufer mit internationalem Hintergrund, Geschäftsführer:innen ohne ausreichende Deutschkenntnisse – oder Beteiligte, die zwar Deutsch sprechen, aber nicht sicher genug, um einen komplexen Urkundstext rechtlich belastbar zu erfassen.

Und genau hier zeigt sich: Dolmetschen ist nicht „nice to have“. Dolmetschen ist Sicherheitsfaktor. Und im Notariat oft sogar gesetzliche Voraussetzung.

Notartermin: Warum Dolmetschen hier besonders sensibel ist

Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages geht es nicht nur um das „Verstehen“ im allgemeinen Sinn. Es geht um:

  • rechtlich verbindliche Erklärungen,
  • erhebliche finanzielle Verpflichtungen,
  • Grundbuch-, Vollzugs- und Finanzierungsfragen,
  • sowie häufig um Zeitdruck (Finanzierungsfristen, Besitzübergang, Auslandsreisen, Vollmachten).

In diesem Setting reicht es nicht, wenn jemand „ein bisschen übersetzt“. Es braucht eine professionelle mündliche Übertragung, die:

  • juristische Logik korrekt abbildet
  • Begriffe konsistent verwendet
  • den Ablauf eines Notartermins kennt
  • in beide Richtungen klar kommuniziert – ohne Interpretationen oder „Weichzeichnen“

Denn in der Praxis ist häufig nicht der einzelne Satz die Herausforderung, sondern die Kombination aus Fachsprache, Tempo, Haftung und emotionaler Bedeutung des Termins.

Rechtlicher Rahmen: Wann ist ein Dolmetscher erforderlich?

Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach Überzeugung des Notars der deutschen Sprache nicht mächtig, ist nach § 16 Beurkundungsgesetz (BeurkG) – sofern der Notar nicht selbst übersetzt – ein vereidigter Dolmetscher hinzuzuziehen.

Das bedeutet: Dolmetschen ist im Notariat kein „Service“, sondern Teil der rechtssicheren Durchführung einer Beurkundung.

Für Notar:innen zählt dabei vor allem eines: Verlässlichkeit. Nicht nur sprachlich – sondern auch im Ablauf.

Was Käufer:innen und Verkäufer:innen wissen sollten

Für die Beteiligten ist ein Notartermin häufig ein einmaliges Ereignis – und zugleich eines der wichtigsten Rechtsgeschäfte ihres Lebens.

Viele internationale Käufer:innen oder Verkäufer:innen unterschätzen dabei:

  • dass der Vertrag vollständig verlesen wird,
  • dass Rückfragen jederzeit möglich und sinnvoll sind,
  • dass einzelne Klauseln (z. B. Besitz-/Lastenübergang, Gewährleistung, Rücktritt, Vollmachten) enorme Konsequenzen haben,
  • dass Missverständnisse im Termin nicht einfach „korrigiert“ werden können.

Ein professioneller Dolmetscher schafft hier Sicherheit und Ruhe – weil alle Beteiligten wirklich verstehen, worüber sie entscheiden.

Und das ist am Ende der entscheidende Punkt: Ein Notartermin soll nicht nur „formal korrekt“ sein, sondern inhaltlich verstanden.

Linguaforum: Dolmetschen für die Rechtsbranche – spezialisiert & strukturiert

Damit Beurkundungen reibungslos laufen und alle Beteiligten den Urkundstext in der erforderlichen Fremdsprache tatsächlich nachvollziehen können, hat sich Christiane Starke mit Linguaforum auf Dolmetschdienstleistungen für die Rechtsbranche spezialisiert.

Wir unterstützen Sie u. a. bei:

  • notariellen Beurkundungen (insbesondere Immobilienkaufverträge)
  • Hauptversammlungen
  • Aufsichtsratssitzungen
  • wichtigen Mandantengesprächen und Verhandlungen

-> in über 30 Business-Sprachen.

Was uns in der Zusammenarbeit mit Notariaten wichtig ist:

  • strukturierte Vorbereitung
  • absolute Termintreue
  • professionelles Auftreten
  • diskrete Kommunikation
  • juristische Souveränität in der Terminologie
  • klare Rollenwahrnehmung (Dolmetschen ≠ Beratung)

Für Profis – von Profis
Dolmetschen ist nicht Übersetzen

Grundsätzlich zu unterscheiden ist Dolmetschen vom – schriftlichen – Übersetzen von Fachtexten:

Übersetzen ist die schriftliche Übertragung eines Textes von einer Sprache in eine andere.

Dolmetschen ist die mündliche Übertragung des gesprochenen Wortes von einer Sprache in eine andere.

Dolmetschen kommt immer dann zum Einsatz, wenn sichergestellt werden soll, dass internationale Zuhörer:innen einem Vortrag, einer Präsentation, einem Geschäftstermin oder einer notariellen Protokollierung live, ohne Zeitverlust und inhaltlich korrekt folgen können.

  • Im Notariat bedeutet das: Der Dolmetscher trägt dazu bei, dass der Beurkundungstermin nicht nur sprachlich, sondern auch prozessual sicher abläuft.

Fazit: Professionelles Dolmetschen schafft Klarheit – und schützt alle Beteiligten

Für Notar:innen bedeutet ein guter Dolmetsch-Partner:

  • reibungslose Abläufe
  • Rechtssicherheit
  • professioneller Außenauftritt gegenüber internationaler Mandantschaft

Für Käufer:innen und Verkäufer:innen bedeutet er:

  • Orientierung
  • Verständnis
  • Sicherheit bei einer der wichtigsten Unterschriften ihres Lebens

Wenn Sie eine Beurkundung mit internationalen Beteiligten planen oder regelmäßig Dolmetschbedarf in Investor-Relations-Formaten haben: Ich freue mich auf den Austausch – und unterstütze Sie gern mit einem zuverlässigen, branchenerfahrenen Dolmetschteams.

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