Mit der Beglaubigung bestätigt der allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Textes. Er macht ihn durch einen Beglaubigungsvermerk, einen Stempel sowie seine Unterschrift zu einem amtlichen Dokument. Übersetzungen und deren Beglaubigungen dürfen nur von geprüften Übersetzern angefertigt werden, die vor einem deutschen Landgericht vereidigt wurden.
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