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Worauf sich Rechtsanwälte, die internationale Personengesellschaften betreuen, vorbereiten sollten

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zwingt Inhaber von Personengesellschaften unter Umständen zur zeitnahen Anpassung der Gesellschaftsverträge.

Als Rechtsanwalt oder anderweitiger rechtlicher Beistand sollten Sie insbesondere Ihre Mandanten mit internationalen Geschäftspartnern rechtzeitig informieren und beraten. Eine gewünschte Abweichung an die künftige Rechtslage sowie damit einhergehende neue Verpflichtungen müssen interkulturell kommuniziert und diskutiert werden.

Mit einem zuverlässigen, erfahrenen Büro für Rechtsübersetzungen können Sie Ihre Mandanten in dieser Situation fokussiert begleiten und international professionell agieren.

Welche Veränderungen bringt das MoPeg mit sich?

Obwohl das MoPeG noch nicht endgültig beschlossen ist, gilt eine Umsetzung bis zum Q3 2021 als überwiegend wahrscheinlich. Personengesellschaften haben ab dem Zeitpunkt zwölf Monate Zeit, auf die Änderung der Rechtslage mit einer Anpassung der Gesellschaftsverträge zu reagieren.

Das neue Personengesellschaftsrecht entspricht zwar keiner grundlegenden Reform, doch es bringt dennoch weitreichende Veränderungen mit sich, wie beispielsweise:

  • Klarstellung der GbR als Vermögensträger (§§ 713, 722 BGB-E): Zuvor war die GbR als Vermögensträger nur in der Rechtsprechung anerkannt. Nun soll die GbR als rechtsfähiger Träger gesetzlich verankert werden. Zwangsvollstreckungen können so nur in das Vermögen der Gesellschaft, nicht in das Vermögen der Gesellschafter stattfindet, sofern der Titel gegen die Gesellschaft richtet.
  • Stimmkraft der OHG, KG und GbR richtet sich zukünftig nach Beteiligungsverhältnissen (§ 709 Abs. 3 BGB-E): Die Gewinn- und Verlustbeteiligung der Gesellschafter hat sich bisher nach der Anzahl der beteiligten Gesellschafter, nicht aber nach den tatsächlichen Beteiligungsverhältnissen gerichtet. Diese in der Praxis übliche Anwendung wird somit gesetzlich verankert. Anderweitige Regelungen sind nunmehr im Gesellschaftsvertrag festzuhalten.
  • Haftungsverschärfung für nicht eingetragene Kommanditisten (§ 176 HGB-E): Nicht eingetragene Kommanditisten müssen bis zu ihrer Eintragung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft wie ein persönlich haftender Gesellschafter haften, sofern sie dem Rechtsverkehr zugestimmt haben.

Weitere wichtige Änderungen betreffen unter anderem das Sitzwahlrecht, die Beschlussfassung oder den Abfindungsanspruch der Gesellschafter.

Welche Folgen hat das für die Geschäftsbeziehung Ihrer Mandanten und wie sollten Sie darauf reagieren?

Gesetzliche Änderungen und damit einhergehende Anpassungen eines Vertrags sind insbesondere in interkulturellen Zusammenhängen mit Fingerspitzengefühl zu behandeln.

Ausländische Geschäftspartner könnten sich im ersten Moment verunsichert fühlen. Es bedarf einer rechtzeitig geplanten Kommunikation und Diskussion, bevor der Gesellschaftsvertrag angepasst werden kann.

Erfahrungsgemäß ist eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten angemessen, um komplexe juristische Zusammenhänge fremdsprachigen Partnern zu kommunizieren und mit diesen zu diskutieren.

Diese anspruchsvolle Herausforderung sollten Kanzleien und Rechtsabteilungen strukturiert und sorgfältig angehen.

 

Mit präzisen juristischen Übersetzungen können Sie sicher agieren und kompetent beraten

Bevor Änderungen des Gesellschaftsvertrags vorgenommen werden können, bedarf es einer verständlichen Darstellung der gesetzlichen Änderungen, der rechtlichen Folgen für die Gesellschaft und der Wahlmöglichkeiten in der jeweiligen Fremdsprache der Geschäftspartner Ihrer Mandanten. Eine verständliche Darstellung hat hier der juristischen Fachsprache Vorrang.

Bei der Übersetzung der daraufhin anzupassenden Gesellschaftsverträge sind vor allem Fachkompetenz, Professionalität und Schnelligkeit gefragt.

Linguaforum: Ein erfahrener Partner für juristische Übersetzungen

Die Linguaforum GmbH aus Wiesbaden ist ein Fachübersetzungsbüro mit langjähriger Expertise. Geschäftsführerin Christiane Starke hat einschlägige Erfahrungen in internationalen Kanzleien und auch Inhouse in Rechtsabteilungen gesammelt. Als gerichtlich vereidigte juristische Fachübersetzerin überzeugt sie Kunden mit ihrer präzisen und dynamischen Arbeitsweise.

 

Vertrauen Sie auf einen sorgfältigen Profi

Manche Kanzleien und Rechtsabteilungen machen den Fehler, ihre juristischen Übersetzungen nicht in professionelle Hände zu geben. Dabei können selbst kleine Fehler im Ablauf zu Komplikationen und Spannungen sowie zur Unzufriedenheit des Mandanten führen. Überzeugen Sie dauerhaft mit einem professionellen Auftreten, auch in einem internationalen Umfeld, indem Sie auf einen strukturierten Profi mit hohem Qualitätsstandard vertrauen.

Übersetzungen für international tätige Rechtsanwälte durch die Linguaforum GmbH

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