Empfehlungswidget SiegelEmpfehlungswidget Siegel ohne Beschriftung
Empfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget SternEmpfehlungswidget Stern leer
SUPER

Übersetzung von Kaufverträgen und Dolmetschen bei Notarterminen

Sie verkaufen Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück bzw. erwerben eine Immobilie oder führen als Unternehmen eine gewerbliche Immobilientransaktion durch? Sie sind Bauträger und verkaufen neu entstehenden Wohnraum oder beteiligen sich als Investor an umfangreichen Bauvorhaben?

All dies wird zunehmend auch für ausländische Geschäftspartner interessant und üblich.

Der Kauf von Grundstücken (bebaut oder unbebaut), Eigentumswohnungen und Erbbaurechten ist notariell zu beurkunden. Das gilt bereits für Vorverträge oder Kaufoptionen:

Sie kommen beispielsweise als Expat nach Frankfurt und möchten hier Wohneigentum erwerben, so empfiehlt es sich, sich zunächst mit dem deutschen Recht und dem entsprechenden Prozedere beim Hauskauf vertraut zu machen. Das rechtliche Eigentum an der Immobilie geht beispielsweise nicht direkt mit Kaufpreiszahlung an den Erwerber über, sondern erst nach entsprechender Umschreibung im Grundbuch.

Auch die Zahlung des Kaufpreises ist streng formalisiert und unterliegt den sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen, beispielsweise der Eintragung einer Auflassungsvormerkung, deren Eintreten der Notar überwacht. Erst bei vollständiger Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen wird der Notar die Fälligkeitsmitteilung ausstellen und zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. So sind beide Parteien gleichermaßen geschützt und müssen nicht befürchten, entweder den Kaufpreis nicht zu erhalten oder die Immobilie nicht ausgehändigt zu bekommen.

Notarielle Beurkundung

Ein Notar führt die Protokollierung des Kaufvertrages durch, d.h. er wird den Vertrag in Anwesenheit sämtlicher Vertragsparteien vollständig verlesen. Als deutscher Notar in der Regel auf Deutsch. Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars der deutschen Sprache nicht mächtig, muss nach § 16 Beurkundungsgesetz, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein vereidigter Dolmetscher zugezogen werden.

Übersetzung des Kaufvertrages

Auf eine schriftliche Übersetzung des Kaufvertrages kann zwar verzichtet werden, diese ist jedoch im Sinne der Vorbereitung der Beteiligten und des reibungslosen Ablaufs bei der Protokollierung äußerst zweckdienlich. So können Fragen bereits vorab geklärt und das Prozedere der Transaktion erläutert werden.

Durch diesen Service als erfahrene Übersetzer und Dolmetscher im Immobilienbereich arbeiten wir den Vertragsparteien, dem Notar, dem Makler und gegebenenfalls dem Finanzierungsberater gleichermaßen zu und die Abwicklung auch mit internationaler Beteiligung wird für Sie zur Leichtigkeit.

Im Zuge von Immobilientransaktionen kommt es standardmäßig ebenfalls zu Finanzierungen durch eine Bank.

Wenn dann bei der notariellen Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages ein Dolmetscher hinzugezogen wird oder der Kaufvertrag bereits übersetzt wurde, verlangt insbesondere die ING als finanzierende Bank immer einen Nachweis, dass der Käufer den Darlehensvertrag verstanden hat. Dieser liegt in der Regel nur auf Deutsch vor.
Gerne gehe ich dann mit den Käufern den Darlehensvertrag im Detail durch und kann so der ING als vereidigte Dolmetscherin eine entsprechende Bestätigung ausstellen.
Dies ist für den Kunden die effizienteste und kostengünstigste Vorgehensweise und garantiert einen reibungslosen Ablauf bei der Finanzierung.
Dieses Meeting kostet den Kunden in der Regel etwa eine Stunde und kann direkt im Wiesbadener Büro der Linguaforum GmbH stattfinden.

Don't get lost in translation - make it global!

Unsere Leistungen im Überblick

Don't get lost in translation - make it global!
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder eine konkrete Anfrage? Dann rufen Sie uns am besten gleich unter +49 611 7638 7000 an oder senden uns eine E-Mail!