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Christiana Starke

Sprachdienstleistungen für die Immobilienwirtschaft

Übersetzungen und Dolmetschen Deutsch/Englisch für Immobilienkaufverträge, Notartermine, Finanzierungsunterlagen und internationale Immobilientransaktionen.

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Die Linguaforum GmbH unterstützt Makler:innen, Bauträger, Projektentwickler, Baufinanzierer, Unternehmen sowie private Käufer:innen und Verkäufer:innen bei deutsch-englischen Sprachfragen rund um Immobilien.

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Ob Kaufvertrag, Exposé, Notartermin oder Darlehensvertrag: Ich helfe dabei, dass internationale Beteiligte die relevanten Dokumente und Abläufe sicher nachvollziehen können.

Wenn Immobilientransaktionen international werden

Immobilientransaktionen in Deutschland sind längst nicht mehr nur national geprägt. Internationale Käufer:innen, Verkäufer:innen, Investor:innen und Expats gehören gerade im Rhein-Main-Gebiet, in Wiesbaden und Frankfurt zunehmend zum Alltag.

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Damit eine Immobilientransaktion mit internationalen Beteiligten reibungslos abläuft, braucht es mehr als eine wörtliche Übersetzung. Kaufvertrag, Notartermin, Finanzierung, Grundbuch, Vollmachten und behördliche Unterlagen müssen sprachlich präzise und in ihrem rechtlichen Zusammenhang verständlich gemacht werden.

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Genau hier unterstützt Linguaforum mit deutsch-englischen Übersetzungen und Dolmetschleistungen für Immobilienprojekte, Kaufprozesse und notarielle Termine.

01.

Für Makler:innen, Bauträger und Immobilienexpert:innen

Wenn Sie Immobilien an internationale Käufer:innen vermarkten, mit ausländischen Investor:innen arbeiten oder bei einer Transaktion englischsprachige Beteiligte begleiten, ist professionelle Sprachmittlung ein wichtiger Vertrauensfaktor.

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Ich unterstütze Sie unter anderem bei der Übersetzung von Exposés, Präsentationen, Kaufvertragsentwürfen, Vollmachten, Grundbuch- und Handelsregisterunterlagen, Korrespondenz sowie weiteren Dokumenten mit Immobilienbezug.

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Auch bei notariellen Terminen kann professionelle Dolmetschunterstützung entscheidend sein – insbesondere dann, wenn Beteiligte nicht ausreichend Deutsch sprechen, um den Inhalt eines Immobilienkaufvertrags rechtlich belastbar zu erfassen.

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So können Makler:innen, Bauträger, Projektentwickler und Finanzierungsberater:innen ihren internationalen Kund:innen einen professionellen, strukturierten und verständlichen Ablauf bieten.

02.

Immobilienkaufvertrag und Notartermin

Der Kauf von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Dabei wird der Kaufvertrag im Notartermin vollständig verlesen.

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Für internationale Beteiligte ist dieser Termin häufig anspruchsvoll: Der Vertrag enthält rechtliche, finanzielle und tatsächliche Regelungen, die weitreichende Folgen haben können – etwa zu Kaufpreisfälligkeit, Besitz- und Lastenübergang, Gewährleistung, Rücktritt, Vollmachten oder Finanzierung.

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Eine schriftliche Übersetzung des Kaufvertrags kann bereits im Vorfeld helfen, Fragen zu klären und den Termin sinnvoll vorzubereiten. Beim Notartermin selbst sorgt professionelles Dolmetschen dafür, dass alle Beteiligten dem Inhalt der Beurkundung folgen können.

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Wenn eine beteiligte Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, kann nach § 16 Beurkundungsgesetz ein vereidigter Dolmetscher erforderlich sein, sofern der Notar nicht selbst übersetzt.

03.

Finanzierung und Darlehensverträge

Bei Immobilienkäufen spielen Finanzierungsunterlagen häufig eine zentrale Rolle. Gerade internationale Käufer:innen erhalten Darlehensverträge und Bankunterlagen oft auf Deutsch, müssen aber gegenüber der Bank nachweisen können, dass sie den Inhalt verstanden haben.

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Ergänzend zur Übersetzung des Kaufvertrags oder zum Dolmetschen beim Notartermin biete ich fremdsprachigen Darlehensnehmer:innen einen besonderen Service an:

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Ich gehe den deutschsprachigen Darlehensvertrag gemeinsam mit den Käufer:innen im Detail durch und kann anschließend als vereidigte Sprachmittlerin eine entsprechende Bestätigung für die Bank ausstellen.

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Das Gespräch findet nach Vereinbarung statt – auf Wunsch in Wiesbaden oder in einem geeigneten Online-Format.

04.

Beglaubigte Übersetzungen für Immobilientransaktionen

Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen können außerdem beglaubigte Übersetzungen erforderlich sein, etwa wenn Dokumente bei Behörden, Notariaten, Registern, Banken oder anderen offiziellen Stellen vorgelegt werden sollen.

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Typische Dokumente sind:

  • Vollmachten

  • Handelsregisterauszüge

  • Grundbuchauszüge

  • Gesellschaftsdokumente

  • Ausweisdokumente und Personenstandsurkunden

  • gerichtliche oder amtliche Unterlagen

  • Finanzierungs- und Nachweisdokumente

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Als vereidigte Übersetzerin der englischen Sprache erstelle ich beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Englisch für offizielle Zwecke in Deutschland und im Ausland.

Christiana Starke

Zusammenarbeit

So funktioniert Ihre Anfrage

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Für eine erste Einschätzung senden Sie mir gern das betreffende Dokument oder eine kurze Beschreibung des geplanten Termins.

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Hilfreich sind Angaben zur Sprachrichtung, zum Verwendungszweck, zur Frist sowie der Hinweis, ob eine Beglaubigung oder ein Dolmetschtermin erforderlich ist.

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Bei Notarterminen helfen zusätzlich Datum, Ort, Art der Beurkundung, Sprachkombination und voraussichtliche Dauer.

Unterschrift von Christiana Starke

Sie begleiten eine internationale Immobilientransaktion?

Ob Kaufvertrag, Notartermin, Exposé, Darlehensvertrag oder beglaubigte Übersetzung: Ich unterstütze Sie zuverlässig und mit Verständnis für die rechtlichen und praktischen Anforderungen deutscher Immobilientransaktionen.

LINGUAFORUM GMBH

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Frankfurter Straße 10

65189 Wiesbaden

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Tel.: +49 611 76387000​

Mail: info@linguaforum.de​​

ÖFFNUNGSZEITEN

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Montag bis Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 20:00 Uhr​

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Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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