
Beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Englisch in Wiesbaden
Für Behörden, Gerichte, Notariate, Register, Unternehmen und Privatpersonen – zuverlässig, vollständig und formgerecht.
Als vereidigte Übersetzerin der englischen Sprache erstelle ich beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Englisch für offizielle Zwecke in Deutschland und im Ausland.
Ob Vertrag, Handelsregisterauszug, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis oder Zeugnis: Ich unterstütze Sie persönlich, präzise und mit Erfahrung im Umgang mit amtlichen und rechtlichen Dokumenten.
Wenn eine einfache Übersetzung nicht ausreicht
Bei offiziellen Verfahren reicht eine normale Übersetzung häufig nicht aus.
Sobald Dokumente bei Behörden, Gerichten, Notariaten, Registern, Hochschulen, Banken oder anderen Institutionen vorgelegt werden sollen, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Mit einer beglaubigten Übersetzung wird bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Sie ist damit für amtliche oder offizielle Zwecke geeignet – vorausgesetzt, sie wurde von einer entsprechend vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer erstellt.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Richtig. Vollständig. Formgerecht.
Mit einer beglaubigten Übersetzung bestätige ich als vereidigte Übersetzerin der englischen Sprache die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Die Übersetzung erhält:
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einen Beglaubigungsvermerk
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Stempel
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Unterschrift
Damit wird sie zu einer formgerecht bestätigten Übersetzung, die für die Vorlage bei offiziellen Stellen verwendet werden kann.
Wichtig: Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nicht beliebig erstellt werden. Sie müssen von entsprechend beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer:innen angefertigt werden.
Für Unternehmen und Kanzleien
Beglaubigte Übersetzungen für rechtliche und geschäftliche Dokumente
Unternehmen, Kanzleien und Notariate benötigen beglaubigte Übersetzungen häufig, wenn fremdsprachige Unterlagen in Deutschland eingereicht oder deutsche Dokumente im Ausland verwendet werden sollen.
Typische Dokumente sind:
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Verträge
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Schriftsätze
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Urteile und Beschlüsse
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Gesellschafterbeschlüsse
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Handelsregisterauszüge
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Gesellschaftsverträge und Satzungen
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Vollmachten
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Register- und Gründungsunterlagen
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sonstige Gesellschaftsdokumente
Beglaubigte Übersetzungen kommen insbesondere bei Gerichtsverfahren, Registeranmeldungen, Immobilientransaktionen, Firmengründungen, Behördenverfahren oder internationalen Geschäftsbeziehungen zum Einsatz.
Für Privatpersonen und Expats
Beglaubigte Übersetzungen persönlicher Dokumente
Auch Privatpersonen benötigen häufig beglaubigte Übersetzungen, etwa für Behörden, Arbeitgeber, Hochschulen, Standesämter oder Anerkennungsverfahren.
Typische Dokumente sind:
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Geburtsurkunden
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Heiratsurkunden
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Scheidungsurkunden
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Sterbeurkunden
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polizeiliche Führungszeugnisse
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Meldebescheinigungen
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Schulzeugnisse
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Hochschulzeugnisse
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Diplome und Zertifikate
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Arbeitszeugnisse
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Bewerbungsunterlagen
Häufige Verwendungszwecke sind Behördengänge, Eheschließungen, Bewerbungen, Visa- oder Aufenthaltsangelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Studienbewerbungen oder berufliche Nachweise.
Sprachrichtungen
Deutsch ↔ Englisch
Mein Schwerpunkt liegt auf beglaubigten Übersetzungen in den Sprachrichtungen:
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Englisch → Deutsch
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Deutsch → Englisch
Für die Vorlage bei deutschen Behörden, Gerichten, Notariaten oder Institutionen ist häufig eine beglaubigte deutsche Übersetzung englischsprachiger Dokumente erforderlich.
Umgekehrt werden beglaubigte Übersetzungen deutscher Dokumente ins Englische oft für ausländische Behörden, Universitäten, Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Institutionen benötigt.
Beglaubigte Übersetzungen in und aus anderen europäischen Sprachen sind auf Anfrage über ein sorgfältig ausgewähltes Expert:innen-Netzwerk möglich.
Gern prüfe ich mit Ihnen, welche Sprachrichtung und welche Form der Übersetzung für Ihren konkreten Zweck sinnvoll ist.

Ablauf
So funktioniert Ihre Anfrage
Für eine erste Einschätzung senden Sie mir bitte:
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das Dokument als Scan oder gut lesbares Foto
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die gewünschte Sprachrichtung
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den Verwendungszweck
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die Frist
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ggf. besondere Vorgaben der empfangenden Stelle
Ich prüfe Ihre Anfrage und melde mich mit einer Einschätzung zu Aufwand, Zeitrahmen und Kosten zurück.
Je nach Verwendungszweck kann die beglaubigte Übersetzung anschließend per Post versendet, persönlich abgeholt oder – soweit ausreichend – digital bereitgestellt werden.

