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Christiana Starke

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Englisch in Wiesbaden

Für Behörden, Gerichte, Notariate, Register, Unternehmen und Privatpersonen – zuverlässig, vollständig und formgerecht.

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Als vereidigte Übersetzerin der englischen Sprache erstelle ich beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Englisch für offizielle Zwecke in Deutschland und im Ausland.

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Ob Vertrag, Handelsregisterauszug, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis oder Zeugnis: Ich unterstütze Sie persönlich, präzise und mit Erfahrung im Umgang mit amtlichen und rechtlichen Dokumenten.

Wenn eine einfache Übersetzung nicht ausreicht

Bei offiziellen Verfahren reicht eine normale Übersetzung häufig nicht aus.

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Sobald Dokumente bei Behörden, Gerichten, Notariaten, Registern, Hochschulen, Banken oder anderen Institutionen vorgelegt werden sollen, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.

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Mit einer beglaubigten Übersetzung wird bestätigt, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Sie ist damit für amtliche oder offizielle Zwecke geeignet – vorausgesetzt, sie wurde von einer entsprechend vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer erstellt.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Richtig. Vollständig. Formgerecht.

Mit einer beglaubigten Übersetzung bestätige ich als vereidigte Übersetzerin der englischen Sprache die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

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Die Übersetzung erhält:

  • einen Beglaubigungsvermerk

  • Stempel

  • Unterschrift

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Damit wird sie zu einer formgerecht bestätigten Übersetzung, die für die Vorlage bei offiziellen Stellen verwendet werden kann.

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Wichtig: Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nicht beliebig erstellt werden. Sie müssen von entsprechend beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzer:innen angefertigt werden.

Für Unternehmen und Kanzleien

Beglaubigte Übersetzungen für rechtliche und geschäftliche Dokumente

Unternehmen, Kanzleien und Notariate benötigen beglaubigte Übersetzungen häufig, wenn fremdsprachige Unterlagen in Deutschland eingereicht oder deutsche Dokumente im Ausland verwendet werden sollen.

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Typische Dokumente sind:

  • Verträge

  • Schriftsätze

  • Urteile und Beschlüsse

  • Gesellschafterbeschlüsse

  • Handelsregisterauszüge

  • Gesellschaftsverträge und Satzungen

  • Vollmachten

  • Register- und Gründungsunterlagen

  • sonstige Gesellschaftsdokumente

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Beglaubigte Übersetzungen kommen insbesondere bei Gerichtsverfahren, Registeranmeldungen, Immobilientransaktionen, Firmengründungen, Behördenverfahren oder internationalen Geschäftsbeziehungen zum Einsatz.

Für Privatpersonen und Expats

Beglaubigte Übersetzungen persönlicher Dokumente

Auch Privatpersonen benötigen häufig beglaubigte Übersetzungen, etwa für Behörden, Arbeitgeber, Hochschulen, Standesämter oder Anerkennungsverfahren.

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Typische Dokumente sind:

  • Geburtsurkunden

  • Heiratsurkunden

  • Scheidungsurkunden

  • Sterbeurkunden

  • polizeiliche Führungszeugnisse

  • Meldebescheinigungen

  • Schulzeugnisse

  • Hochschulzeugnisse

  • Diplome und Zertifikate

  • Arbeitszeugnisse

  • Bewerbungsunterlagen

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Häufige Verwendungszwecke sind Behördengänge, Eheschließungen, Bewerbungen, Visa- oder Aufenthaltsangelegenheiten, Anerkennungsverfahren, Studienbewerbungen oder berufliche Nachweise.

Sprachrichtungen

Deutsch ↔ Englisch

Mein Schwerpunkt liegt auf beglaubigten Übersetzungen in den Sprachrichtungen:

  • Englisch → Deutsch

  • Deutsch → Englisch

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Für die Vorlage bei deutschen Behörden, Gerichten, Notariaten oder Institutionen ist häufig eine beglaubigte deutsche Übersetzung englischsprachiger Dokumente erforderlich.

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Umgekehrt werden beglaubigte Übersetzungen deutscher Dokumente ins Englische oft für ausländische Behörden, Universitäten, Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Institutionen benötigt.

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Beglaubigte Übersetzungen in und aus anderen europäischen Sprachen sind auf Anfrage über ein sorgfältig ausgewähltes Expert:innen-Netzwerk möglich.

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Gern prüfe ich mit Ihnen, welche Sprachrichtung und welche Form der Übersetzung für Ihren konkreten Zweck sinnvoll ist.

Christiana Starke

Ablauf

So funktioniert Ihre Anfrage

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Für eine erste Einschätzung senden Sie mir bitte:

  • das Dokument als Scan oder gut lesbares Foto

  • die gewünschte Sprachrichtung

  • den Verwendungszweck

  • die Frist

  • ggf. besondere Vorgaben der empfangenden Stelle

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Ich prüfe Ihre Anfrage und melde mich mit einer Einschätzung zu Aufwand, Zeitrahmen und Kosten zurück.

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Je nach Verwendungszweck kann die beglaubigte Übersetzung anschließend per Post versendet, persönlich abgeholt oder – soweit ausreichend – digital bereitgestellt werden.

Christiana Starke

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?

Senden Sie mir Ihr Dokument gern als Scan oder Foto mit Angabe der gewünschten Sprachrichtung, Frist und Verwendungszweck.

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Ich melde mich zeitnah mit einer Einschätzung zurück.

LINGUAFORUM GMBH

​

Frankfurter Straße 10

65189 Wiesbaden

​

Tel.: +49 611 76387000​

Mail: info@linguaforum.de​​

ÖFFNUNGSZEITEN

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Montag bis Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 20:00 Uhr​

​

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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